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Oldtimerveranstaltungen

Veranstalter und Organisatoren von Rallyes, Treffen, Teilemärkten und sonstigen Veranstaltungen rund um das Thema Oldtimer sehen sich einer nicht einfachen Haftungssituation gegenüber.

Die vom Gesetzgeber vorgesehene Haftung für Veranstalter ist mit der reinen Verschuldungshaftung aus Organisationsverschulden an sich klar geregelt. Immer mehr Kommunen, durch deren Gemarkung Streckenführungen gehen, lassen sich jedoch Haftungserklärungen von den Veranstaltern unterzeichnen, welche diese in eine Haftung bringen können, die weit über den gesetzlichen Rahmen hinausgeht. Ist der Veranstalter nicht bereit dieser Forderung nachzukommen, erhält er keine Genehmigung. Da Oldtimerveranstaltungen nicht selten auch die geographischen Grenzen Deutschlands streifen oder diese überschreiten, sind natürlich auch Auslandsschäden innerhalb Europas (im geographischen Sinne) zu beachten.